Wartung und Stimmung
Gewährleistung guten Zustands von klanglicher wie technischer Substanz
Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrags, die regelmäßige Stimmung und Wartung Ihres Instruments in vereinbartem Intervall (ein- bis dreijährlich) umfassend. Gegenüber unregelmäßig in Auftrag gegebener Wartung hat dies für die Gemeinde den Vorteil, dass auftretende Schäden früher entdeckt werden und der Auftraggeber Anspruch auf kostenlose Beseitigung kleinerer Störungen (z.B. hängender Töne) erwirbt.