Wartung und Stimmung
Gewährleistung guten Zustands von klanglicher wie technischer Substanz
Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrags, die regelmäßige Stimmung und Wartung Ihres Instruments in vereinbartem Intervall (ein- bis dreijährlich) umfassend. Gegenüber unregelmäßig in Auftrag gegebener Wartung hat dies für die Gemeinde den Vorteil, dass auftretende Schäden früher entdeckt und beseitigt werden können.
